Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen die Kosten einer qualifizierten Ernährungstherapie. Als staatlich anerkannte und zertifizierte Diätassistentin erfülle ich die Voraussetzungen für den Zuschuss.
Gut zu wissen: Bei einer ärztlich diagnostizierten Erkrankung greift die Ernährungstherapie nach § 43 SGB V – die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen die Kosten dann je nach Kasse bis zu 100 %. Fragen Sie einfach bei Ihrer Kasse nach.
Bitten Sie Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt, die medizinische Notwendigkeit einer Ernährungstherapie zu bestätigen. Das kann jede Fachrichtung ausstellen – auch Gynäkologie oder Gastroenterologie. Das offizielle Formular („Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“) können Sie hier direkt herunterladen und zum Arzttermin mitnehmen.
Das Formular wird von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt ausgefüllt und unterschrieben. Es bestätigt, dass eine Ernährungstherapie aus medizinischen Gründen sinnvoll ist – z. B. bei Übergewicht, Diabetes, Fettstoffwechselstörungen oder Nahrungsmittelunverträglichkeiten.
Fragen Sie Ihre Krankenkasse vor Beginn der Ernährungstherapie, welche Unterlagen für einen Kostenzuschuss benötigt werden und in welcher Höhe die Kosten erstattet werden.
Tipp: Geben Sie bei Ihrer Krankenkasse an, dass die Ernährungstherapie durch eine staatlich anerkannte und zertifizierte Diätassistentin durchgeführt wird. Dies kann für die Prüfung des Kostenzuschusses relevant sein.
Einige Krankenkassen verlangen zusätzlich zur ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung einen Kostenvoranschlag der Ernährungsfachkraft. Sprechen Sie mich gerne an – ich stelle Ihnen diesen selbstverständlich aus.
Senden Sie die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung und ggf. den Kostenvoranschlag an Ihre Krankenkasse. Diese informiert Sie dann über die Höhe des Zuschusses und das weitere Vorgehen.
Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen die Kosten – je nach Kasse bis zu 100 %.
Ihr kostenloses Kennenlerngespräch können Sie jederzeit buchen – auch schon bevor die Krankenkasse entschieden hat. Sobald die Rückmeldung Ihrer Kasse vorliegt, planen wir gemeinsam die weiteren Termine.
Laden Sie die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung herunter und lassen Sie diese von Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt ausfüllen.
Formular herunterladen (PDF)Buchen Sie Ihr kostenloses 15-minütiges Kennenlerngespräch und wir klären gemeinsam alle offenen Fragen.
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